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   BGH, 26.01.1977 - 2 StR 650/76   

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https://dejure.org/1977,770
BGH, 26.01.1977 - 2 StR 650/76 (https://dejure.org/1977,770)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1977 - 2 StR 650/76 (https://dejure.org/1977,770)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1977 - 2 StR 650/76 (https://dejure.org/1977,770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Verstoß gegen das Verwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 108
  • NJW 1977, 816
  • MDR 1977, 416
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72

    Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und

    Auszug aus BGH, 26.01.1977 - 2 StR 650/76
    Denn die neue Fassung des § 49 BZRG aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl 1, 1278), die nur noch bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der früheren Tat oder der früheren Verurteilung entstandene Rechte Dritter unberührt läßt, muß, da der Verstoß gegen das Verwertungsverbot auch als sachlichrechtlicher Mangel zu werten ist (BGHSt 25, 100), gemäß § 2 Abs. 3 StGB als das dem Täter günstigere Gesetz beachtet werden (§ 354 a StPO).
  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 85/72

    Versuchte Unzucht mit einem Kind - Verwertung früherer Verurteilungen -

    Auszug aus BGH, 26.01.1977 - 2 StR 650/76
    Die Rüge scheitert nicht daran, daß im Augenblick der Entscheidung noch die ursprüngliche Fassung des § 49 BZRG galt, bei der der Bundesgerichtshof (BGHSt 25, 25 und BGH, Urteil vom 8. November 1972 - 3 StR 85/72 -) eine indizielle Verwertung von Vorstrafe und Vortat in einem Strafverfahren für solche Falle zugelassen hatte, in denen Vortat und Verurteilung bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung wegen der neuen Tat als Beweisanzeichen Bedeutung haben können.
  • BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09

    Rüge der Verletzung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG (Sachrüge;

    Dies entspricht seither der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (dazu grundlegend BGHSt 27, 108 f.).
  • BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der

    Auch der Umstand, dass die Vorstrafe von der Verteidigung offenbart (UA S. 21) und immer wieder angesprochen worden ist (UA S. 49), macht sie nicht verwertbar (BGHSt 27, 108, 109 f.).
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt

    Das Verwertungsverbot gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte selbst zu seiner Verteidigung auf diese Tat berufen hatte (BGHSt 27, 108; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352100 -).
  • BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96

    Voraussetzungen eines Erziehungsverhältnisses und Betreuungsverhältnisses -

    An der Unverwertbarkeit ändert nichts, daß der Angeklagte die frühere Verurteilung selbst angegeben hat (vgl. BGHSt 27, 108, 109 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 650/76]/110).
  • BGH, 04.10.2000 - 2 StR 352/00

    Verwertungsverbot; Bundeszentralregistergesetz; Anordnung von

    Selbst wenn er dem Sachverständigen und der Kammer davon berichtete, so ist eine Verwertung jedoch nur soweit möglich, wie sich der Angeklagte zu seiner Entlastung darauf beruft (vgl. BGHSt 27, 108 ff.).
  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 568/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den zugrunde liegenden

    Eine Einschränkung i.S. von BGHSt 27, 108 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 650/76] liegt nicht vor.
  • BGH, 27.01.1978 - RiZ(R) 3/77

    Richterliche Unabhängigkeit

    Im Hinblick auf § 49 Abs. 1 BZRG darf der Richter den einer getilgten Vorstrafe zugrundeliegenden Sachverhalt nicht einmal dann indiziell verwerten, wenn sich der Angeklagte auf die Tatsache der Verurteilung - wenn auch nicht auf die Tat selbst - berufen hatte (BGHSt 27, 108).
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 162/02
    Die indizielle Verwertung dieser nach den Feststellungen bereits im Register getilgten früheren Verurteilungen verstößt gegen das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG, das auch bei der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung gilt (vgl. BGHSt 25, 100 ff.; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 7) und der Verwertung der getilgten Verurteilungen zum Nachteil des Angeklagten entgegensteht (zur Zulässigkeit der Verwertung getilgter früherer Verurteilungen, auf die sich der Angeklagte zu seiner Entlastung beruft, zum Vorteil des Angeklagten vgl. BGHSt 27, 108 ff.).
  • OLG Köln, 30.11.2006 - 83 Ss 88/06
    An der Unverwertbarkeit ändert auch nichts, dass der Angeklagte die Verurteilung selbst angegeben hat (BGHSt 27, 108 ff. (110); BGHR § 51 Nr. 5).
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